UNSERE EMPFEHLUNGEN FÜR DIE STRAFRECHTSSTATION

1. Anklage

Die Strafrechtsstation beginnt mit Strafprozessrecht und der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren. Als Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist es dann in der Regel die praktische Aufgabe in der Klausur, die Anklageschrift zu erstellen. Da eine der beiden Strafrechtsklausuren im zweiten Examen immer eine Anklage ist, muss man sich ausführlich und intensiv mit diesem Thema beschäftigen.

Leider gibt es für die Strafrechtsstation – anders als für die Zivilrechtsstation – keine “Standardwerke”. Das einzige umfassende Buch ist das von Haller/Conzen “Das Strafverfahren” mit über 550 Seiten. Wer sich einen kompletten Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens verschaffen möchte, für den ist der Haller/Conzen sicherlich genau richtig. Für alle anderen, die sich zunächst ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren und insbesondere Aufbau und Inhalt der Anklageschrift als Abschluss des Ermittlungsverfahrens beschränken möchten, empfehlen wir die Skripte der Repetitorien. Sowohl von Alpmann Schmidt “Die strafrechtliche Assessorklausur 1: Staatsanwaltliche Aufgabenstellungen” als auch auch vom Repetitorium Kaiser “Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen” gibt es Skripte, die speziell die Anklageschrift behandeln.

2. Revision / Urteil

Die zweite Strafrechtsklausur im Examen ist in der Regel entweder eine Revision oder aber ein Strafurteil. Dabei ist zwar die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass man eine Klausur zum Revisionsrecht bekommt. Im Jahr 2010 liefen aber zum Beispiel in NRW bereits 3 Urteilsklausuren, so dass man auch in dieser Hinsicht nicht (mehr) auf Lücke setzen kann. Die intensive Beschäftigung mit dem Revisionsrecht und dem Strafurteil ist zudem enorm wichtig, da in den AGs der Schwerpunkt oftmals auf der Anklage liegt und die Themen Revision und Urteil zu kurz kommen.

Eines der besten Bücher zum Revisionsrecht dürfte Russack “Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur” sein. Auf gut 150 Seiten stellt Russack alles Wesentliche und für das Examen Notwendige zum Revisionsrecht dar. Dazu hat der Autor die strafrechtlichen Revisionsklausuren im zweiten Examen seit 1994 ausgewertet, was gerade die Examensrelevanz der Ausführungen sichert. Alternativ dazu ist aber auch das Buch von Brößler/Mutzbauer “Strafprozessuale Revision” zu empfehlen, das vom Umfang her dem Buch von Russack gleicht und ebenfalls umfassend das Revisionsrecht behandelt.

Zum Strafurteil gibt es momentan nur von Ziegler “Das Strafurteil” ein aktuelles Lehrbuch, das sich mit diesem Thema beschäftigt. Das dürfte daran liegen, dass in der Vergangenheit nahezu ausschließlich Revisionsklausuren im Examen liefen. Wie aber oben bereits ausgeführt, hat sich das in den vergangenen Jahren geändert, so dass man sich unbedingt speziell mit dem Aufbau und Inhalt eines Strafurteils beschäftigen sollte. Alternativ zu dem Buch von Ziegler können wir zur Vorbereitung auf diesen Klausurtyp auch das Skript von Alpmann Schmidt ”Die strafrechtliche Assessorklausur 2: Richterliche Aufgabenstellungen” empfehlen, das ebenfalls den Schwerpunkt auf die Darstellung des Strafurteils legt.

3. Materielles Recht / Anwaltssicht / Kommentare

Das materielle Recht bleibt natürlich auch für die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Examen sehr relevant. Grundsätzlich sollte es ausreichen, wenn man zur Vorbereitung auf das schriftliche Examen seine Unterlagen und/oder Karteikarten aus dem Studium nutzt. Wer dennoch ein Skript zur Wiederholung lesen möchte, kann auf Ledermann/Ledermann/Hannamann “Prüfungsschwerpunkte im materiellen Strafrecht” zurückgreifen. Zudem erscheint Anfang 2011 ein Kaiser-Skript zum materiellen Strafrecht im Assessorexamen.

Zwar gibt es auch zu den Anwaltsklausuren im Strafrecht spezielle Literatur. Im Examen wird die anwaltliche Sicht aber regelmäßig  im Zusammenhang mit Revisionsrecht relevant (“Sollte der Mandant Revision gegen das Strafurteil einlegen?”), so dass Besonderheiten häufig bereits in der oben genannten Literatur zum Revisionsrecht angesprochen werden. Wer dennoch ein Buch zur Vorbereitung auf die Klausuren aus Anwaltssicht lesen möchte, dem empfehlen wir Soyka/Riemann-Prehm “Die Anwaltsklausur – Strafrecht”. Das Buch bietet eine sehr gute Zusammenfassung anwaltlicher Aufgaben im gesamten Strafverfahren.

Schließlich braucht man für die Übungsklausuren in der Strafrechtsstation und auch später in der Fortgeschrittenen-AG die Kommentare von Fischer zum StGB und von Meyer-Goßner zur StPO. Da jedoch die ausgegebenen Sachverhalte immer Originalklausuren sind, die bereits mehrere Jahre zuvor im Examen liefen, reichen auch hier die günstigen Vorauflagen, die Du in unserer Kategorie “Bücher aus 2. Hand” findest. Zudem sollte man neben den Klausuren bei Gericht weitere Klausuren schreiben und die Klausurtechnik verinnerlichen. Dazu sind insbesondere die Bücher mit Musterklausuren hilfreich.