UNSERE EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ZIVILRECHTSSTATION

1. Lehrbuch zum Urteilsaufbau / Zivilprozessrecht

Was man sich zu Anfang der Zivilrechtsstation auf jeden Fall anschaffen sollte, ist ein klassisches Lehrbuch zu den wichtigsten Themenbereichen wie Aufbau eines zivilgerichtlichen Urteils (auch und gerade bei prozessualen Besonderheiten wie zum Beispiel Aufrechnung oder Widerklage), Tenorierung sowie Abfassung der Entscheidungsgründe.

Eines der am meisten empfohlenen Bücher in diesem Bereich ist der Anders/Gehle “Das Assessorexamen im Zivilrecht”. Das Buch behandelt auf über 500 Seiten nahezu umfassend den für die Zivilrechtsstation relevanten Stoff und gilt insbesondere in NRW als “das Standardwerk”. Nicht selten orientieren sich auch die AG-Leiter am Aufbau und Inhalt des Anders/Gehle, was dann das Nacharbeiten zu Hause erleichtert. Wir halten die Ausführlichkeit des Buches für einen Vorteil, auch wenn Themen wie zum Beispiel die Relationstechnik intensiv behandelt werden, obwohl zurzeit in nahezu keinem Bundesland Relationsklausuren gestellt werden (Ausnahme: Niedersachsen und Bayern).

Gerade der Umfang des Anders/Gehle wird aber auch von vielen Referendaren kritisiert. Alternativ seien daher auch die Lehrbücher von Knöringer “Die Assessorklausur im Zivilprozess” und von Oberheim “Zivilprozessrecht für Referendare” empfohlen. Beide Bücher haben einen im Vergleich zum Anders/Gehle etwas geringeren Umfang; eventuell muss man sich daher einzelne Punkte noch mit einem anderen Lehrbuch in der Gerichtsbibliothek erarbeiten. Der Knöringer ist wohl insbesondere in Süddeutschland das weit verbreitetste Lehrbuch. Und für diejenigen unter euch, die lieber mit Skripten arbeiten, empfehlen wir entweder von Alpmann Schmidt “Stagen und Examen” oder von Hemmer “Theorieband: Das Zivilurteil”. Ein Skript reicht sicherlich dazu aus, sich einen ersten Überblick über den Stoff der Zivilrechtsstation zu verschaffen. Für die examensnotwendige Erarbeitung des Stoffes muss dann aber auf jeden Fall noch auf andere Bücher zurückgegriffen werden.

2. Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht wird im Referendariat deutlich wichtiger als noch im Studium. Das spiegelt sich auch im Examen wider: In der Regel behandeln zwei der vier Zivilrechtsklausuren das Zwangsvollstreckungsrecht bzw. haben zumindest einen zwangsvollstreckungsrechtlichen Aufhänger. Dementsprechend muss man sich auch mit diesem Bereich intensiv beschäftigen. “Der Klassiker” für das Zwangsvollstreckungsrecht dürfte das Buch von Lackmann “Zwangsvollstreckungsrecht” sein. Lackmann geht in seinem Buch verständlich und umfassend auf die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ein und stellt die einschlägigen Rechtsbehelfe, insbes. Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) und Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO), dar. Für die “Liebhaber von Skripten” empfehlen wir alternativ dazu die Alpmann/Schmidt-Skripte “Vollstreckungsrecht 1″ und “Vollstreckungsrecht 2″. Autor der beiden Skripte ist Frank Müller. Auf insgesamt knapp 400 Seiten wird alles Wesentliche und Examensrelevante übersichtlich dargestellt.

3. Materielles Recht / Anwaltssicht / Kommentare

Von großer Bedeutung bleibt auch im Referendariat und zweitem Examen das materielle Recht. Gute Kenntnisse des materiellen Rechts sind letztlich entscheidend dafür, ob eine Klausur gelingt oder nicht.  Man kommt also nicht darum herum, sich auch im Referendariat mit dem materiellen Zivilrecht zu beschäftigen und sein Wissen in diesem Bereich aufzufrischen. Eines der wenigen auf Rechtsreferendare zugeschnittenen Bücher zum materiellen Recht ist das Kaiser-Skript “Materielles Zivilrecht im Assessorexamen”. Zusammen mit Unterlagen aus der Vorbereitung zum ersten Examen sollte dieses Skript ausreichen, um sich insbesondere im Schuldrecht, welches das mit Abstand wichtigste Rechtsgebiet im zweiten Examen ist, wieder fit zu machen.

Zudem sollte man sich unbedingt gezielt auf Anwaltsklausuren vorbereiten. Obwohl inzwischen regelmäßig die Hälfte der Klausuren Aufgabenstellungen aus Anwaltssicht haben und in diesem Fall Besonderheiten bei der Bearbeitung zu beachten sind (Stichwort: Zweckmäßigkeitserwägungen), bereiten die AGs auf diesen Klausurtyp nur unzureichend vor. Inzwischen gibt es zumindest ein paar Bücher für diesen Bereich, so zum Beispiel das Skript von Hagendorn/Bansemer/Saner “Die Anwaltsklausur im Zivilrecht”. Zudem gibt es sowohl von Alpmann/Schmidt als auch von Kaiser ein Skript zu zivilrechtlichen Klausuren aus Anwaltssicht.

Schließlich ist wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung auf das Examen das Klausurenschreiben. Im Referendariat beginnt dies bereits in der Zivilrechtsstation, wo man mehrere Übungsklausuren schreibt, die schließlich auch erheblichen Einfluss auf die AG-Note haben. Zur Vorbereitung sind insbesondere Klausurbücher mit Musterklausuren nützlich. In jedem Fall benötigt man aber auch die Kommentare wie Palandt, Thomas/Putzo und Baumbach/Hopt, die dann auch im zweiten Examen als Hilfsmittel zugelassen sind. Für die Übungsklausuren bei Gericht reichen die günstigen Vorauflagen der Kommentare, die wir in unserer Rubrik “Bücher aus 2. Hand” anbieten.