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Stuttmann
Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur
5. Auflage 2023

» Ausführliche Rezension des Referendarbuchladen-Teams

In den meisten Bundesländern ist die Verwaltungsstation in der Mitte des Referendariats vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt liegt das erste Examen schon mindestens ein Jahr zurück. In der Regel gehen die Kollegen aus der Arbeitsgemeinschaft in der Verwaltungsstation erstmals getrennte Wege: Häufig wird sie für einen Auslandsaufenthalt genutzt oder um praktische Erfahrung bei einer Bundes- oder Landesbehörde zu erwerben, sodass unter Umständen ein Umzug erforderlich wird. Viele Behörden arbeiten sehr spezialisiert, sodass sich der praxisbezogene Lerneffekt nur auf ein spezielles Gebiet des Verwaltungsrechts beschränkt. In den Examensprüfungen wird jedoch gerade im Verwaltungsrecht ein breitgefächertes materiell-rechtliches Wissen in den verschiedenen Teilgebieten vorausgesetzt. Erschwerend kommt hinzu, dass die im Examen zugelassenen Kommentare nicht sämtliche examensrelevanten verwaltungsrechtlichen Bundes- und Landesgesetze abdecken, sodass sie bei der Lösung materiell-rechtlicher Fragestellungen womöglich wenig weiterhelfen. Selbst wenn passende Kommentarliteratur verfügbar ist, fehlen in der konkreten Prüfungssituation regelmäßig Zeit und Nerven, um sich erstmals in ein noch gänzlich unbekanntes Rechtsgebiet einzuarbeiten. Daher gilt es sich eine solide Wissensbasis aufzubauen, um angesichts kaum vorhersehbarer Fallgestaltungen nicht in Panik zu geraten. Denn nur mit entsprechendem Hintergrundwissen lassen sich die entscheidenden Anknüpfungspunkte erkennen, anhand derer sich das juristische Handwerkszeug zur Erarbeitung einer praktikablen Lösung anwenden lässt.

Die AlpmannSchmidt-Reihe S2 wurde gezielt zur Vorbereitung auf das zweite Examen entwickelt und richtet sich dementsprechend an Referendare. Das hier vorgestellte Skript „Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur“ ist sowohl zur Auffrischung von bereits vorhandenem Wissen aus dem Studium gedacht, als auch zur Einführung in bislang unbekannte Themengebiete, die im zweiten Examen neu hinzukommen. Hierbei wird auch das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelte Landesrecht berücksichtigt. Insofern lässt sich das Skript bereits zur Vorbereitung der Verwaltungsstation nutzen, kann aber ebenso Referendaren, die sich bereits im verwaltungsrechtlichen Teil ihrer Ausbildung befinden, zur Wiederholung und Erarbeitung der materiell-rechtlichen Grundlagen dienen. Auf Grund der engen Verzahnung von materiellem und prozessualem Recht im Öffentlichen Recht, wird auch auf prozessuale Problemstellungen eingegangen.

Der Aufbau des Skripts beginnt mit der Wiederholung von bekannten Teilgebieten und setzt fort mit der Einführung in „neue“, noch ungewohnte Themenbereiche. In der Einleitung bekommt der Leser zunächst einige Ratschläge an die Hand, auf welche Weise sich das Skript sinnvoll beim Lernen einsetzen lässt. Anschließend werden die im zweiten Examen vorausgesetzten Wissensgebiete des Verwaltungsrechts abgehandelt: Zunächst werden die aus dem ersten Examen bekannten Themengebiete des Baurechts, des Kommunalrechts und des Polizei- & Ordnungsrechts wiederholt. Daran anschließend werden Sachgebiete vorgestellt, deren Kenntnis bei Examenskandidaten in Grundzügen vorausgesetzt wird und gänzlich neue Sachgebiete, in denen punktuelles Wissen genügt: Öffentliches Wirtschaftsrecht, Immissionsschutzrecht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Ausländerrecht, Beamtenrecht, Schulrecht und Informationsfreiheitsrecht. Zum Ende des Skripts wird mit dem Staatshaftungsrecht wiederum ein aus dem Studium bekanntes Rechtsgebiet aufgegriffen.

Doch auch in den Abschnitten, die primär der Wiederholung und Vervollständigung bereits vorhandener Wissensgrundlagen dienen, beschränkt sich das Skript nicht auf eine bloße Zusammenfassung von studienbegleitenden Lernmaterialien. Denn während es bis zum ersten Examen vorwiegend darauf ankam, ein grundlegendes Problembewusstsein zu entwickeln und einschlägigen Meinungsstreits zu kennen, werden im zweiten Examen andere Kernkompetenzen abverlangt: Der Urteilsstil erfordert eine intensivere gedankliche Vorstrukturierung einer Falllösung und die Fähigkeit, sich auch über ungewohnte Rechtsgebiete unter Zeitdruck einen kursorischen Überblick zu verschaffen. Auf Grund der Fülle des examensrelevanten Stoffs beschränkt sich das Skript hier darauf Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den wichtigsten Normen und Regelungswerken aufzuzeigen, wobei auch auf prozessuale Fragestellungen einbezogen werden.

Die Orientierung im Skript wird durch Randnummern erleichtert, wie man es von juristischen Lehrbüchern aus dem Studium gewohnt ist. Mit Hilfe des vorangestellten, detailliert gegliederten Inhaltsverzeichnis und dem angehängten, alphabetisch sortierten Stichwortverzeichnis sind diese leicht auffindbar. Beim Querblättern sorgen beschriftete Kopfzeilen für eine bessere Übersicht. Hierzu dient auch die Verwendung von Zwischenüberschriften, Aufzählungen und Hervorhebungen bei der Textformatierung. In den Fußnoten wird auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen, was dabei hilft sich die wichtigsten Entscheidungen einzuprägen, die man während des Examens im Hinterkopf haben sollte. Der Schwierigkeit, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelte Landesrecht einheitlich darzustellen, begegnet das Skript mit Hilfe von Übersichten über die einschlägigen landesrechtlichen Normen. Soweit hierfür das Verständnis komplizierterer dogmatischer Strukturen erforderlich ist, werden diese zusammenfassend anhand von den verschiedenen Modellen erläutert. Leider ist kaum zu vermeiden, dass die Darstellung hierüber schnell unübersichtlich gerät, sodass es sich empfiehlt, die für die eigene Prüfungsordnung relevanten Passagen farblich zu markieren.

Der Verfasser, Dr. Martin Stuttmann, kennt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht nicht nur die Praxis dieses Rechtsgebiets, sondern weiß als Lehrbeauftragter an der Universität Münster auch, welche Fallkonstellationen den Prüflingen in Examensklausuren besondere Schwierigkeiten bereiten und welche Fehler ihnen bei der Bearbeitung typischerweise unterlaufen. Auf nur 197 Seiten handelt er nahezu das gesamte examensrelevante Verwaltungsrecht ab, wobei er das Allgemeine Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht als aus dem Studium bekannt voraussetzt. In diesen Teilgebiete verzichtet er gänzlich auf eine Darstellung, sodass es sich empfiehlt hierzu weiterführende Literatur ergänzend heranzuziehen. Zudem bleibt die Wissensvermittlung über die verwaltungsgerichtlichen und behördlichen Klausurtypen vollständig ausgeklammert. Sie sind den beiden ebenfalls im Alpmann Schmidt Verlag erschienenen Skripten „Die verwaltungsgerichtliche Assessorklausur“ und „Die behördliche Assessorklausur“ vorbehalten.

Das Skript eignet sich zur begleitenden Lektüre während des juristischen Vorbereitungsdienstes in allen Bundesländern und ist vor allem zur Vorbereitung auf die Verwaltungsstation zu empfehlen.


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Stuttmann
Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur
4. Auflage 2021
- 48 %
Stuttmann
Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur


Inhalt

In den Assessorklausuren liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung materiellen Rechts. Es wird nur mit prozessualen und verfahrensrechtlichen Problemen verknüpft. Referendare müssen daher unbedingt ihre materiell-rechtlichen Kenntnisse im öffentlichen Recht auffrischen und gezielt um die typischen Themen des Assessorexamens erweitern. Aus der Fülle der Rechtsgebiete des Verwaltungsrechts greift das Skript die Bereiche heraus, die sehr häufig Gegenstand des Assessorexamens sind: Baurecht, Polizeirecht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Kommunalrecht, Geweberecht, Schulrecht, Beamtenrecht und wiederkehrende Teile des Umweltrechts, v. a. des Immissionsschutzrechts. Der erfahrene Autor legt größten Wert darauf, den gesamten materiellen Examensstoff abzudecken, diesen aber so zu präsentieren, dass Referendare ihn in ihrer knappen Vorbereitungszeit bewältigen können. Aufbauschemata und als unerlässliche Grundlagen für die eigene Falllösung, ganz konkrete Formulierungsbeispiele sowie Strukturübersichten zur schnellen Wiederholung runden die Darstellung ab. Gezielte Hinweise auf das, was im Examen nicht geprüft wird, geben Ihnen Sicherheit.

Verlag / Reihe: Alpmann Schmidt /

Zustand:  guter Zustand; keine Markierungen oder Unterstreichungen

Zum Autor:

Dr. Martin Stuttmann ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht.
Stuttmann
Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur


Zustand

guter Zustand; keine Markierungen oder Unterstreichungen
Stuttmann
Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur


Rezensionen

In den meisten Bundesländern ist die Verwaltungsstation in der Mitte des Referendariats vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt liegt das erste Examen schon mindestens ein Jahr zurück. In der Regel gehen die Kollegen aus der Arbeitsgemeinschaft in der Verwaltungsstation erstmals getrennte Wege: Häufig wird sie für einen Auslandsaufenthalt genutzt oder um praktische Erfahrung bei einer Bundes- oder Landesbehörde zu erwerben, sodass unter Umständen ein Umzug erforderlich wird. Viele Behörden arbeiten sehr spezialisiert, sodass sich der praxisbezogene Lerneffekt nur auf ein spezielles Gebiet des Verwaltungsrechts beschränkt. In den Examensprüfungen wird jedoch gerade im Verwaltungsrecht ein breitgefächertes materiell-rechtliches Wissen in den verschiedenen Teilgebieten vorausgesetzt. Erschwerend kommt hinzu, dass die im Examen zugelassenen Kommentare nicht sämtliche examensrelevanten verwaltungsrechtlichen Bundes- und Landesgesetze abdecken, sodass sie bei der Lösung materiell-rechtlicher Fragestellungen womöglich wenig weiterhelfen. Selbst wenn passende Kommentarliteratur verfügbar ist, fehlen in der konkreten Prüfungssituation regelmäßig Zeit und Nerven, um sich erstmals in ein noch gänzlich unbekanntes Rechtsgebiet einzuarbeiten. Daher gilt es sich eine solide Wissensbasis aufzubauen, um angesichts kaum vorhersehbarer Fallgestaltungen nicht in Panik zu geraten. Denn nur mit entsprechendem Hintergrundwissen lassen sich die entscheidenden Anknüpfungspunkte erkennen, anhand derer sich das juristische Handwerkszeug zur Erarbeitung einer praktikablen Lösung anwenden lässt.

Die AlpmannSchmidt-Reihe S2 wurde gezielt zur Vorbereitung auf das zweite Examen entwickelt und richtet sich dementsprechend an Referendare. Das hier vorgestellte Skript „Materielles Verwaltungsrecht in der Assessorklausur“ ist sowohl zur Auffrischung von bereits vorhandenem Wissen aus dem Studium gedacht, als auch zur Einführung in bislang unbekannte Themengebiete, die im zweiten Examen neu hinzukommen. Hierbei wird auch das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelte Landesrecht berücksichtigt. Insofern lässt sich das Skript bereits zur Vorbereitung der Verwaltungsstation nutzen, kann aber ebenso Referendaren, die sich bereits im verwaltungsrechtlichen Teil ihrer Ausbildung befinden, zur Wiederholung und Erarbeitung der materiell-rechtlichen Grundlagen dienen. Auf Grund der engen Verzahnung von materiellem und prozessualem Recht im Öffentlichen Recht, wird auch auf prozessuale Problemstellungen eingegangen.

Der Aufbau des Skripts beginnt mit der Wiederholung von bekannten Teilgebieten und setzt fort mit der Einführung in „neue“, noch ungewohnte Themenbereiche. In der Einleitung bekommt der Leser zunächst einige Ratschläge an die Hand, auf welche Weise sich das Skript sinnvoll beim Lernen einsetzen lässt. Anschließend werden die im zweiten Examen vorausgesetzten Wissensgebiete des Verwaltungsrechts abgehandelt: Zunächst werden die aus dem ersten Examen bekannten Themengebiete des Baurechts, des Kommunalrechts und des Polizei- & Ordnungsrechts wiederholt. Daran anschließend werden Sachgebiete vorgestellt, deren Kenntnis bei Examenskandidaten in Grundzügen vorausgesetzt wird und gänzlich neue Sachgebiete, in denen punktuelles Wissen genügt: Öffentliches Wirtschaftsrecht, Immissionsschutzrecht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht, Ausländerrecht, Beamtenrecht, Schulrecht und Informationsfreiheitsrecht. Zum Ende des Skripts wird mit dem Staatshaftungsrecht wiederum ein aus dem Studium bekanntes Rechtsgebiet aufgegriffen.

Doch auch in den Abschnitten, die primär der Wiederholung und Vervollständigung bereits vorhandener Wissensgrundlagen dienen, beschränkt sich das Skript nicht auf eine bloße Zusammenfassung von studienbegleitenden Lernmaterialien. Denn während es bis zum ersten Examen vorwiegend darauf ankam, ein grundlegendes Problembewusstsein zu entwickeln und einschlägigen Meinungsstreits zu kennen, werden im zweiten Examen andere Kernkompetenzen abverlangt: Der Urteilsstil erfordert eine intensivere gedankliche Vorstrukturierung einer Falllösung und die Fähigkeit, sich auch über ungewohnte Rechtsgebiete unter Zeitdruck einen kursorischen Überblick zu verschaffen. Auf Grund der Fülle des examensrelevanten Stoffs beschränkt sich das Skript hier darauf Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den wichtigsten Normen und Regelungswerken aufzuzeigen, wobei auch auf prozessuale Fragestellungen einbezogen werden.

Die Orientierung im Skript wird durch Randnummern erleichtert, wie man es von juristischen Lehrbüchern aus dem Studium gewohnt ist. Mit Hilfe des vorangestellten, detailliert gegliederten Inhaltsverzeichnis und dem angehängten, alphabetisch sortierten Stichwortverzeichnis sind diese leicht auffindbar. Beim Querblättern sorgen beschriftete Kopfzeilen für eine bessere Übersicht. Hierzu dient auch die Verwendung von Zwischenüberschriften, Aufzählungen und Hervorhebungen bei der Textformatierung. In den Fußnoten wird auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen, was dabei hilft sich die wichtigsten Entscheidungen einzuprägen, die man während des Examens im Hinterkopf haben sollte. Der Schwierigkeit, das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelte Landesrecht einheitlich darzustellen, begegnet das Skript mit Hilfe von Übersichten über die einschlägigen landesrechtlichen Normen. Soweit hierfür das Verständnis komplizierterer dogmatischer Strukturen erforderlich ist, werden diese zusammenfassend anhand von den verschiedenen Modellen erläutert. Leider ist kaum zu vermeiden, dass die Darstellung hierüber schnell unübersichtlich gerät, sodass es sich empfiehlt, die für die eigene Prüfungsordnung relevanten Passagen farblich zu markieren.

Der Verfasser, Dr. Martin Stuttmann, kennt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht nicht nur die Praxis dieses Rechtsgebiets, sondern weiß als Lehrbeauftragter an der Universität Münster auch, welche Fallkonstellationen den Prüflingen in Examensklausuren besondere Schwierigkeiten bereiten und welche Fehler ihnen bei der Bearbeitung typischerweise unterlaufen. Auf nur 197 Seiten handelt er nahezu das gesamte examensrelevante Verwaltungsrecht ab, wobei er das Allgemeine Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht als aus dem Studium bekannt voraussetzt. In diesen Teilgebiete verzichtet er gänzlich auf eine Darstellung, sodass es sich empfiehlt hierzu weiterführende Literatur ergänzend heranzuziehen. Zudem bleibt die Wissensvermittlung über die verwaltungsgerichtlichen und behördlichen Klausurtypen vollständig ausgeklammert. Sie sind den beiden ebenfalls im Alpmann Schmidt Verlag erschienenen Skripten „Die verwaltungsgerichtliche Assessorklausur“ und „Die behördliche Assessorklausur“ vorbehalten.

Das Skript eignet sich zur begleitenden Lektüre während des juristischen Vorbereitungsdienstes in allen Bundesländern und ist vor allem zur Vorbereitung auf die Verwaltungsstation zu empfehlen.
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